Ein von der EU-Kommission vorgelegter Entwurf zur Totalrevision der EU-Öko-Verordnung wird aktuell vehement kritisiert. Neben Bio-Verbänden sind sich sogar alle Bundestagsfraktionen einig und fordern die Zurückweisung des Kommissionsvorschlages. Die bislang geltende Prozesskontrolle über die sich Bio definiert, und verantwortlich ist für die zahlreichen positiven Wirkungen auf Nutztiere, Ressourcen, Umwelt und Artenvielfalt, soll in eine Produktkontrolle umgewandelt werden.Nach neusten Pressemitteilungen soll die neue Verordnung ab 1.1.2022 in Kraft treten.
Messbare Eigenschaften der Erzeugnisse treten in den Vordergrund. Bio-Landwirte, die den Einflüssen ihrer konventionellen Kollegen ausgesetzt sind, haften künftig für die Kontamination ihrer Produkte durch Pflanzenschutzmittel. Werden Schwellenwerte überschritten, verliert das Produkt seine Bio-Anerkennung. Durch diese Neuregelung wird das Verursacherprinzip umgekehrt und erntet dafür scharfe Kritik und Unverständnis. Der Vorschlag der Kommission betrifft auch den Wegfall von Umstellungsware und fordert neue Importregeln sowie die Überführung des gesamten Kontrollwesens in die Lebensmittelkontroll-Verordnung. Nicht zuletzt schafft der vorgelegte Gesetzentwurf Rechtsunsicherheiten. Es ist davon auszugehen, dass sich Landwirte, die auf Ökolandbau umstellen wollen, aber auch Bio-Verarbeiter, mit Investitionen zurückhalten werden, solange nicht abschließend geklärt ist, wie es mit der Verordnung weiter geht. Um den Ökolandbau weiter zu entwickeln, braucht es keine Totalrevision, sondern eine Weiterentwicklung des bestehenden Rechtsrahmens.
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